Wechsel von gesetzlicher zur privater Krankenversicherung
Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wird durch die Gesundheitsreform 2007 erschwert.Bisher reichte die einmalige Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für eine Berechtigung zum Wechsel in die private Versicherung aus.
Seit dem 02. Februar 2007 muss die Überschreitung in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erreicht werden, um den Status der Versicherungsfreiheit zu erlangen.
Eine Ausnahme dieser Regelungen bilden Beschäftigte mit einem Lebensalter über 55 Jahren, sie können auch bei Unterschreitung der Entgeltgrenze privat versichert bleiben, wenn sie in den letzten fünf Jahren bei einer privaten Versicherung versichert waren und dabei mindestens die Hälfte dieser Zeit die Entgeltgrenze überschritten haben.
Auch bei dem Wechsel innerhalb von gesetzlichen Krankenversicherungen sind Veränderungen durch die Gesundheitsreform vorgesehen.
Bisher war der Wechsel aufgrund von „nicht-geöffneten“ Krankenversicherungen nur eingeschränkt möglich.
Mit der Gesundheitsreform werden nun alle Krankenversicherungen geöffnet.