Standarttarife der Privaten Krankenversicherungen
Alle
privaten Krankenversicherungen müssen einen Basis – oder Standarttarif anbieten. Dieser Tarif ist dem Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen ähnlich und angepasst. In diesen Standarttarif können alle privat Krankenversicherten wechseln, wenn sie das 65. Lebensjahr erreicht haben, und mindestens 10 Jahre privatversichert waren. Die Beiträge in diesen Standarttarifen richten sich an die Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherungen. Je mehr Beitragsjahre der Versicherte aufweisen kann, umso günstiger wird für ihn im Alter der Versicherungsbeitrag.