Private Krankenversicherung für Angestellte

Zu Beginn des Jahres 2011 wurde im Zuge der letzten großen Gesundheitsreform das sogenannte 3-Jahres-Moratorium aufgehoben, dem zu Folge der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung erst nach Ablauf des dritten Jahres erfolgen konnte, in dem die Versicherungspflichtgrenze überschritten worden ist. Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 49.500 Euro. Aufgrund der Aufhebung des Moratoriums können Sie nun nach dem ersten Jahr, während dessen Sie die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, in die private Krankenversicherung wechseln.

Berechnung des Einkommens
Um von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung für Angestellte wechseln zu können, benötigen Sie ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro. Bei der Einkommensberechnung werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenzahlungen eingerechnet. Sollten Sie einen Dienstwagen haben, den Sie ebenfalls für private Zwecke nutzen dürfen und ist dieser auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen, so wird dieser geldwerte Vorteil in der Berechnung berücksichtigt.

Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung
Die Sozialversicherungskosten werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmern getragen. Auch wenn Sie in die private Krankenversicherung für Angestellte wechseln, ändert sich hierbei prinzipiell nichts. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, 50 Prozent Ihres Monatsbeitrages zu begleichen und das bis zu einer Obergrenze von 271,01 Euro für die Krankenversicherung, zuzüglich 36,20 Euro für die Pflegepflichtversicherung. Die Maximalbeträge richten sich hierbei nach der Hälfte des Höchstbeitrages, der bei einer Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre.

Faktoren in der Beitragberechnung
Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung zahlen Sie keinen prozentualen Beitrag von Ihrem monatlichen Einkommen, sondern eine mit Ihrem Versicherer vereinbarten Beitrag, der sich unter anderem durch die Berücksichtigung bestimmter Faktoren berechnet:

- gewünschter, individueller Leistungsumfang
- Eintrittsalter
- Geschlecht
- Gesundheitszustand
- Berufsgruppe

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch die Familienangehörigen versichert. Dies ist bei der privaten Krankenversicherung jedoch nicht gegeben. Sollten Sie also Kinder haben, so müssen Sie für jedes Kind eine Prämie zahlen, deren Höhe sich natürlich ebenfalls nach dem gewünschten Leistungsspektrum richtet. Hierzu sollten Sie sehr aufmerksam Versicherer und ihre Angebote vergleichen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung
Sollten Sie die Möglichkeit haben von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollten Sie diese Chance ergreifen. Private Krankenversicherungen bieten ein optimales Preis-Leistungsverhältnis, zudem können Sie individuelle Vereinbarungen treffen. So kommen Versicherer innerhalb der privaten Krankenversicherung zum Beispiel für alternative Heilverfahren auf, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht in ihrem Leistungskatalog haben. Sie genießen auf Wunsch die freie Arztwahl bis hin zur Chefarztbehandlung, haben wesentlich geringere Wartezeiten bei Fachärzten und verfügen über eine optimale Absicherung. Zudem bietet die private Krankenversicherung größere finanzielle Vorteile. Je nach Versicherer und Vereinbarung können Sie so zum Ende eines Jahres mit einer Beitragsrückerstattung rechnen. In besonderen Fällen kann diese eine Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen erreichen, wenn Sie zum Beispiel im betreffenden Kalenderjahr keine medizinische Hilfe in Anspruch genommen haben, abgesehen von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. So werden Sie gleich doppelt belohnt: durch Ihre gesunde Lebensweise sind Sie seltener von Krankheiten betroffen und können so auch finanziell größere Sprünge machen. Die private Krankenversicherung für Angestellte macht es möglich. Vergleichen Sie am besten noch heute!