Leistungen der privaten Krankenversicherung
Sehr umfangreich gestaltet sich das Angebot der Leistungen. Durch die eigene Wahl des Tarifes ist der Leistungsumfang dennoch die Entscheidung des Versicherten. In erster Linie genießen Sie als Privatpatient gewisse Vorteile.Zu den ambulanten Leistungen in der PKV gehören:
- Sie haben freie Arztwahl. Durch Terminvergabe entstehen kaum Wartezeiten.
- Ein Arztwechsel ist jederzeit möglich.
- Sie kommen in den Genuss von teuren, alternativen und neuen Behandlungsmethoden.
- Die Arzneimittel werden frei verschrieben.
- Sie müssen keine Praxisgebühr entrichten und keine Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilmitteln leisten.
- Unter den zugelassenen Heilpraktikern besteht freie Wahl.
- Die PKV erstattet Kosten für hochwertige Sehhilfen. Dazu gehören zum Beispiel gespiegelte, getönte Brillen sowie wertvollere Brillengestelle.
Zu den stationären Leistungen zählen:
- Sie haben freie Krankenhauswahl mit Chefarztbehandlung.
- Es besteht die Auswahl ob Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen soll.
- Sie erhalten Krankenhaustagegeld und bei den Krankenhauskosten entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.
- Sie erhalten die beste medizinische Versorgung und Betreuung.
Zahnärztliche Leistungen:
- Es besteht freie Zahnarztwahl.
- Kostenerstattung bis zu 100 Prozent bei Zahnbehandlung(auch Inlays), Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Weitere Leistungen:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Krankenversicherungsschutz besteht auch im Ausland
- Die Leistungen sind nicht auf gesetzliche Leistungskataloge beschränkt
- Pflegeversicherungsleistungen sind inbegriffen.
Welche Leistungen sind wichtig?
Sie haben die Wahl über Ihr persönliches Leistungsniveau, indem Sie Ihren Tarif selbst bestimmen. Bevor Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie selbst beurteilen, welche Leistungen abgesichert werden sollen. Dies ist auch für den Beitrag ausschlaggebend. Wer selten krank ist und keine hohen Ansprüche bei einer stationären Behandlung stellt, kann einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder Rückerstattung wählen. Dennoch ist die Versorgung und Betreuung im Krankheitsfall optimal gesichert. Wenn keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen werden, kann durch Rückerstattung von Beiträgen gespart werden. Ebenso im Zahntarif, wer gesunde Zähne besitzt, spart beim Zahnarzt Leistungen ein und benötigt eventuell nur einen 50 Prozent Erstattungsanteil.
Die Wahl eines Tarifes mit Beitragsrückerstattung ist sehr lohnenswert bei Personen, die selten krank sind, aber im Notfall bestens versorgt sind.