Neues Finanzierungssystem der GKV
Bisher differenzieren sich die gesetzlichen Krankenversicherungen durch unterschiedliche Beitragssätze und zusätzlichen Leistungen.
Mit der Gesundheitsreform 2007 entfällt das erste Unterscheidungsmerkmal, denn durch die Umstrukturierung des Finanzierungssystems werden ab 2009 bundesweit alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz zahlen.
Die einzelnen Krankenkassen werden zwar weiterhin die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einziehen, leiten sie jedoch an den Gesundheitsfond des Bundesversicherungsamtes weiter.
Aus dem Fond, der sich aus Beitragsätzen und zusätzlichen Steuermitteln zusammensetzt, erhalten die einzelnen Krankenkassen eine finanzielle Zuweisung mit der sie wirtschaften müssen.
Die Zuweisung besteht grundsätzlich aus der Grundpauschale je Versicherten und wird nur bei speziellen vorliegenden Krankheitsarten der Versicherten um Zuschläge erhöht, wobei risikoreichere Krankenkassen einen zusätzlichen Ausgleich erhalten sollen.
Falls eine gesetzlichen Krankenversicherung mit der Zuweisung nicht ausreichend wirtschaften kann, hat sie das Recht einen Zusatzbeitrag von maximal einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zu erheben.
Macht die Versicherung von dieser Möglichkeit gebrauch erhalten die Versicherten dieser Krankenversicherung allerdings ein Sonderkündigungsrecht.
Dies soll den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen weiterfördern, denn das Risiko der Abwanderung wird durch den Zusatzbeitrag erhöht.
Zur Umsetzung des neue Finanzierungssystem ist es wichtig, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre bestehenden Schulden abbauen.
Aus diesem Grund wurde bereits kurzfristig vor der Gesundheitsreform 2007 gesetzlich eine Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen bis zum Ende des Jahres 2007 vorgeschrieben.
Zur Umsetzung sind die Krankenkassen nach Krankenkassenarten verpflichtet sich gegenseitig bei der Entschuldung zu unterstützen.
Grund für die Schulden sind aufgenommene Darlehen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen, um Ausgabensteigerungen nicht durch höhere Beitragssätze ausgleichen zu müssen und somit das Risiko der Versichertenabwanderung zu vermindern.
Nicht nur die Finanzierungsseite der gesetzlichen Krankenversicherungen ändert sich, auch bei den Leistungen sind durch die Gesundheitsreform grundlegende Erneuerungen vorgeschrieben.
Die Krankenkassen sind seit April 2007 Hausarzttarife, Disease-Management-Programme und Integrierte Versorgungstarife als Wahltarife anzubieten.
Weiterhin können sie zusätzlich auf freiwilliger Basis Tarife mit Selbstbehalt, Kostenerstattung oder Beitragsrückerstattung zur Wahl anbieten.
Durch diese Tarife soll stärker Wettbewerb unter den Krankenversicherungen erzeugt werden, um somit für die Versicherten Sparmöglichkeiten und besseres Leistungsangebote zu ermöglichen.
Zu dem entfällt die Vorgabe der Versorgungsanbieter durch die Krankenversicherung, so haben Versicherte durch die Möglichkeit zugelassene und zertifizierte Leistungsanbieter zur Vorsorge und Rehabilitation selbst zu wählen.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es des Weiteren eine grundlegende Veränderung hinsichtlich der Vertretung der Krankenkassenarten auf Bundesebene.
Die bisher bestehenden sieben Spitzenverbände der Krankenkassen werden durch einen Spitzenverband Bund abgelöst.