Die private Krankenversicherung

Ein umfassender Gesundheitsschutz ist das Wichtigste im Leben. Dazu ist ein hochwertiger Krankenversicherungsschutz vom Vorteil.

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für jeden Menschen.

Nutzen Sie den Hausratversicherungsvergleich um auch Ihr Eigenheim abzusichern.

Zur Auswahl stehen hier die gesetzliche Krankenversicherung, mit pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern.

Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weiter gekürzt. Deshalb gewinnt die zweite Versicherungsvariante, die private Krankenversicherung, immer mehr an Bedeutung.

Die private Krankenversicherung ist eine Absicherung von Kosten, die aufgrund von Krankheit oder Unfällen entstehen. Die damit verbundenen Gesundheitsmaßnahmen und Vorsorgekosten werden durch private Versicherungsunternehmen abgedeckt. Bei einer Krankheit ist die bestmöglichste Versorgung zur schnelleren Gesundung gewährleistet.

Aufnahmebedingungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV)

Wer kann in die PKV wechseln?
- Arbeitnehmer und Angestellte, bei denen die Versicherungspflichtgrenze des Arbeitseinkommens übersteigt
- Beihilfeberechtigte, dazu gehören zum Beispiel Beamte und Richter, sowie Abgeordnete
- Freiberufler und Selbstständige unabhängig vom Einkommen

Dabei sind folgende Aspekte zu Beachten:
Bei den besserverdienenden Arbeitnehmern liegt die Pflichtversicherungsgrenze derzeit bei 48.150 Bruttogehalt im Jahr. Diese Arbeitnehmer unterliegen nicht mehr der Pflichtversicherung. Sie können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen oder Sie nutzen die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Vom Arbeitgeber erhält man 50 Prozent Zuschuss zu den Beiträgen.
Selbstständige und Freiberufler sind generell selbst für ihren Krankenversicherungsschutz verantwortlich.

Für Beamte und Abgeordnete ist die private Krankenversicherung die sinnvollste Möglichkeit. Ein Teil der Beiträge übernimmt der jeweilige Dienstherr(Bund oder Land).