Basistarif der privaten Krankenversicherung
Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist oder zumindest das Recht darauf hat, kann mit Beginn des Jahres 2009 einen Basistarif wählen, der vergleichbare Konditionen und Leistungen wie die gesetzlichen Versicherer aufweisen muss.
Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet einen solchen Basistarif anzubieten, wobei Risikozuschläge und Wartezeiten, wie sie bei den privaten Versicherungen verbreitet sind, hier nicht angewendet werden dürfen.
Des Weiteren besteht seitens der Versicherer Kontrahierungszwang, dass heißt sie dürfen bei Anspruch auf eine private Versicherung den Zugang in diesen Tarif nicht verweigern.
Der Beitragssatz des Basistarifs wird aufgrund von Alter und Geschlecht zwischen den Versicherten variieren, wobei der Beitragssatz für einen Versicherten nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Derzeit liegt dieser Höchstbeitragssatz bei etwa 500 Euro.
Für bereits privat Versicherte besteht beim Wechsel in den Basistarif die Einschränkung, dass der Wechsel zu jeder privaten Versicherung nur im ersten Halbjahr des Jahres 2009 möglich ist, danach kann nur noch in den Basistarif der bisherigen Versicherung gewechselt werden.
Diese Einschränkung besteht nicht für Versicherte mit einem Lebensalter über 55 Jahre.
Bisher war ein Wechsel zwischen den privaten Versicherungsanbietern finanziell unattraktiv, da die angesparten Altersrückstellungen nicht zu der neuen Krankenversicherung mitgenommen werden konnten und die Beiträge in der neuen Versicherung somit deutlich teurer wurden.
Durch die Gesundheitsreform ist diese Mitnahme nun möglich.
Beim Wechsel zwischen Tarifen einer privaten Versicherung wird die Altersrückstellung vollständig mitgenommen, beim Wechsel zu einem anderen Versicherer ist die Mitnahme jedoch nur eingeschränkt möglich.