Aufnahmevoraussetzungen in der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen machen die Mitgliedschaft vom Geschlecht, Alter, Einkommen, Beruf und dem Gesundheitszustand des zu Versicherten abhängig. Nach diesen Kriterien errechnet sich dann auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag. So zahlen Frauen einen höheren Beitrag, da sie ja statistisch eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Personen mit gefährlichen Berufen werden ebenfalls höher eingestuft, da hier das Risiko besteht, das sie eher krank werden.

Vor Vertragsabschluss verlangen viele Versicherungen ein ärztliches Attest oder eine Gesundheitsselbstauskunft über den Gesundheitszustand des zu Versicherten. Dieses Attest die Gesundheitsauskunft fließt -wie schon erwähnt- in die Beitragsberechnung mit ein. Falsche oder ungenaue Angaben können hier den Versicherungsschutz kosten. Also sollte man bei dieser Gesundheitsauskunft sehr korrekt und genau sein.

Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können alle die Personen werden, für die keine Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht. Das sind in erster Linie Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Künstler und diejenigen Arbeitnehmer, welche die Einkommens- Höchstgrenze seit mehr als 3 Jahren hintereinander überschritten haben. Diese Versicherungshöchstgrenze liegt momentan bei einem monatlichen Einkommen von mehr als 4012,40 € Bei Arbeitnehmern, die privat versichert sind, trägt der Arbeitgeber – genau wie bei den gesetzliche Versicherten – einen Teil der Kosten mit. Das kann bis zu 50% sein, allerdings nur bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbständige, Künstler und Freiberufler werden unabhängig von der Höhe ihres Einkommens versichert.

Natürlich kann auch ein gesetzlich Versicherter in die private Krankenkasse wechseln. Das rechnet sich besonders bei gut und besser verdienenden Singles und kinderlosen Ehepaaren. In diesen Fällen kann eine private Krankenkasse günstiger sein, als die gesetzliche. Der Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Beiträge nach dem Einkommen bemessen. Bei den privaten Krankenversicherungen werden – wie schon erwähnt – andere Faktoren zur Bemessung des Beitrags berücksichtigt.