Altersrückstellung der Privaten Krankenversicherung
Ein großer Vorteil in der privaten Krankenversicherung ist die Altersrückstellung. Hierbei wird ein Teil der eingezahlten Beiträge zurückgelegt, damit auch im Alter der volle Versicherungsschutz gegeben ist, wenn sich die Krankheitskosten erhöhen.Wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr erreicht hat, wird diese Altersrückstellung vollkommen verrechnet. Das heißt, der Versicherte bekommt einen Altersbonus. Alle 5 Jahre bekommt er dann eine weitere Vergütung.
Leider ist zurzeit diese Altersrückstellung nicht auf andere Versicherungen übertragbar und verfällt beim Wechsel zu einer anderen Krankenkasse. Somit sollte man über einen Wechsel der Krankenkasse frühzeitig nachdenken, um die Verluste möglichst gering zu halten. Das soll sich aber 2009 ändern. Dann wird es möglich sein, die Altersrücklagen bei einem Wechsel der Privaten Krankenkasse mitzunehmen, allerdings nur in Höhe des Basistarifs. Das ist die Summe, welche die gesetzliche Krankenversicherung kosten würde.
Ebenso sollte man sich vor Abschluss einer privaten Versicherung über die Höhe der jeweiligen Altersrückstellungen erkundigen, da die Summen bei den einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich sind.